Vermittlungsausschuss beschließt Einigungsvorschlag zur Einspeisevergütung
Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundesrates hat am 05. Juli 2010 zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen Einigungsvorschlag beschlossen. Dieser empfiehlt dem Deutschen Bundestag, das EEG zu korrigieren. Über diese Änderungen soll gemeinsam im Deutschen Bundestag abgestimmt werden. Der Änderungsvorschlag sieht vor, dass die Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zunächst um 3 Prozent geringer ausfallen soll, als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Dieses bei Solarstromanlagen, deren Inbetriebnahmen in den Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2010 fallen.
Die bereits am 06. Mai 2010 vom Bundestag verabschiedetete Kürzung der Solarstrom-Einspeisevergütung um elf bis 16 Prozent soll gemäß dem Vorschlag erst zum 01. Oktober 2010 wirken. Dies bedeutet, dass die Förderung von Solarstromanlagen auf Dächern rückwirkend zum 1. Juli um 13 Prozent entgegen den geplanten 16 Prozent gesenkt werden. Bei Freiflächenanlagen soll die Senkung 12 statt 15 Prozent betragen, bei Anlagen auf Konversionsflächen soll die Senkung acht statt elf Prozent betragen.
Weiter ist geplant, die Einspeisevergütung für nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen zusätzlich um jeweils 3 Prozent zu kürzen. Bundestag und Bundesrat müssen diesen Kompromiss noch verabschieden. Ein Ergebnis wird in Kürze erwartet.