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Quecksilberdampflampe Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz: Chancen und Effekte

Neue Geschäftsmöglichkeiten verordnet


Nachdem EU-Richtlinie 2008 in nationales Recht gegossen wurde, haben die Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedsländern bereits begonnen. Das Gesetz eröffnet Herstellern, Zulieferern und Händlern beachtliche ökonomische Möglichkeiten, besonders für deutsche Unternehmer. Es lässt sich jedoch darüber diskutieren, ob die Richtlinie auch zu einem effektiveren Umweltschutz führt.

Die EuP-Richtlinie (eco-design for Energy using Products) soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, indem EU-weit einheitliche Standards eingeführt werden. Von dieser Harmonisierung können deutsche Unternehmen in beachtlichem Maße profitieren. Denn in Deutschland herrschen bereits vergleichbar strenge Umweltauflagen - die Anpassungskosten an die EU-weiten Regeln sind also weit billiger, als in weniger stark regulierten EU-Mitgliedsländern.

Die Richtlinie erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, von der Entwicklung bis zur Entsorgung. Der Wettbewerb um die „grünste“ und zugleich preisgünstigste Technologie weitet sich also auf den kompletten Produktkreislauf aus. In Ländern mit strikten Auflagen können außer Herstellern also auch Zulieferer einen Nutzen aus der EU-Entscheidung ziehen.

Durch die neue Richtlinie ergeben sich außerdem völlig neue Marktsegmente, die reaktionsschnelle Unternehmen erschließen können: Alle deutschen Kommunen sind beispielsweise dazu verpflichtet, ihre Straßenbeleuchtung energieeffizient zu gestalten. Vor allem für die Quecksilberdampflampe, die in der kommunalen Straßenbeleuchtung häufig eingesetzt wird, bedeutet dies das sichere Ende. Ab 2015 dürfen Gemeinden und Landkreise diesen Lampentyp voraussichtlich nicht mehr einsetzen, 2017 folgen den Quecksilberdampflampen unzureichend effiziente Halogenmetalldampflampen.

Neben dem ökonomischen Nutzen soll die EU-Entscheidung auch ein europaweit höheres Umweltschutzniveau bewirken. Dies ist jedoch fraglich: Kritischen Stimmen zufolge verringert die Richtlinie die Abgabe von schädlichem CO2 in die Atmosphäre nämlich nicht. Sie argumentieren vielmehr, dass die beschlossene Emissionsobergrenze für die Stromerzeuger und der Handel mit Emissionen die Richtlinie aushebeln würde. Einer effizienteren Produktion und damit einem geringeren CO2-Ausstoß folge eher der Verkauf von nicht mehr benötigten Emissionsrechten. Auf diese Weise würde sich die Menge an abgegebenem Kohlenstoffdioxid nicht verringern sondern nur an einen anderen Ort verlagern.

Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz bedeutet also zweierlei: Einerseits eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten gerade für deutsche Unternehmer, da sie bereits strengen Umweltauflagen folgen müssen. Andererseits wird sich der gesamte Kohlenstoffdioxidausstoß wohl kaum verringern. Dies verhindern bereits bestehende EU-Emissionsgesetze.

Quellen:
www.cep.eu
www.ebpg.bam.de
www.zvei.org

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