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Photovoltaikanlagen müssen ab sofort gemeldet werden, um Einspeisevergütung zu garantieren Solaranlagen müssen gemeldet werden

Infos der Bundesnetzagentur


Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen. Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.

Formular (pdf, 423 kb)             http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/15305.pdf
Erläuterungen (pdf, 40 kb)        http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/15303.pdf

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse kontakt-solaranlagen@bnetza.de
oder per Fax an die Nummer 01805/734870-1001 (14 ct./Minute aus dem deutschen Festnetz, andere Mobilfunkpreise möglich)
oder schriftlich an die
Bundesnetzagentur 
DLZ 60
Postfach 10 04 40
34004 Kassel
oder telefonisch an die Rufnummer 0561/7292-120
(Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr)

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