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Bundestag gibt grünes Licht für Klimapaket

Erweiterter Klimaschutz ist beschlossene Sache


Eine große Mehrheit verabschiedete am 6. Juni 2008 im Bundestag das Integrierte Energie- und Klimaprogramm, das die Bundesregierung bereits im August letzten Jahres in Bad Meseberg beschlossen hatte. Demzufolge treten vier neue Gesetze in Kraft: Das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und schließlich das Gesetz zur Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas. Das Klimapaket soll Investitionsanreize schaffen, den Energiemarkt transparenter und zugänglicher machen sowie bis 2020 den Anteil Erneuerbarer Energien an der gesamten Stromerzeugung mindestens verdoppeln.

Größere Bedeutung und mehr Wirtschaftlichkeit für Erneuerbare Energien
Bis 2020 sollen Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie 25 bis 30 Prozent der gesamten Stromerzeugung ausmachen. Dies würde eine Verdoppelung zum Jahr 2007 bedeuten, in dem Erneuerbare Energien für lediglich 14 Prozent des erzeugten Stroms verantwortlich waren. Zudem soll der Strom aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden und sich auf dem Markt zukünftig auch ohne finanzielle Förderung behaupten können.

Stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung
Das neue Fördergesetz (KWK-Gesetz) soll deutlich stärkere Anreize für Investitionen in diesem Bereich schaffen. Bis 2020 soll in diesem Zusammenhang der Stromanteil aus KWK-Anlagen auf etwa 25 Prozent verdoppelt werden. Das dazu aufgewendete Fördervolumen wird 750 Millionen Euro pro Jahr betragen.
Vor allem die Errichtung größerer Anlagen, der Aus- und Neubau von Wärmenetzen und erstmals die eigene Nutzung von KWK-Strom sollen stärker subventioniert werden. Das kürzlich verabschiedete Gesetz wird außerdem die Markteinführung der Brennstoffzelle unterstützen. Die vom Bundestag beschlossene Deckelung der Fördergelder bei 750 Millionen Euro soll eine Steigerung des Strompreises verhindern, denn diese Summe entspricht der durchschnittlichen Belastung der Stromnetzkunden im Rahmen des Umlageverfahrens des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007.

Weniger Fördermittel und mehr Transparenz bei Solarstrom
Die Novellierung des EEG sieht außerdem vor, die Subventionen für Solarstromanlagen verschiedener Größen zu senken. Anlagen, die bis 100 kW leisten, erhalten zwischen 2009 und 2010 acht Prozent weniger Fördermittel; ab 2010 werden sogar neun Prozent weniger Subventionen bereit gestellt. Große Anlagen über 100 kW werden mit Degressionssätzen von zehn bzw. neun Prozent belegt.
Das neue Gesetzespaket beinhaltet außerdem feste Wachstumskorridore für PV-Zubau bei Solaranlagen. Werden diese unter- bzw überschritten, sinken bzw. steigen die damit verbundenen Degressionssätze im Folgejahr um jeweils einen Prozentpunkt. 2009 liegen diese Korridore zwischen 1.000 und 1.500 MW, 2010 liegt das Intervall zwischen 1.100 und 1.700 MW und 2011 zwischen 1.200 und 1.900 MW.
Von Vorteil für die Markttransparenz dürfte sicherlich die Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur für alle neu installierten Anlagen sein, die mit einer quartalsscharfen Markterfassung verbunden wird. Der Vorjahresmarkt wird bis zum 30.9 eines jeweiligen Jahres erfasst und die neue Degression für das Folgejahr bis zum 31.10. im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mehr Erneuerbare Energien auf dem Wärmemarkt
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im Klimapaket der Bundesregierung soll den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden wesentlich erhöhen. Bauherren, die ihr Gebäude nach dem 31.12.2008 fertig stellen, werden dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs ihres Hauses aus erneuerbaren Energien zu gewinnen – dazu zählen beispielsweise Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen. Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, erhalten künftig für den freiwilligen Einsatz Erneuerbarer Energien staatliche Fördermittel. In den Jahren 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche - oft sehr kostenintensive - Modernisierungsmaßnahmen bis zu 500 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.

Marktöffnung beim Messwesen bei Strom und Gas
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie lässt hierzu Folgendes verlauten: „Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird dieser Bereich im Energiewirtschaftsgesetz vollständig liberalisiert. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden, soll zukünftig die Möglichkeit erhalten, nicht nur seinen Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern er kann auch ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber mit der Messung seines Strom- oder Gasverbrauchs beauftragen. Die erforderlichen Regelungen sollen durch eine Rechtsverordnung näher ausgestaltet werden. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, eine im Energiewirtschaftsgesetz bereits enthaltene Verordnungsermächtigung zu ergänzen. Insbesondere sollen der Bundesnetzagentur in der Rechtsverordnung zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden, um geeignete Rahmenbedingungen für Wettbewerb durchzusetzen. Die Rechtsverordnung soll in Kürze im Bundeskabinett beschlossen werden. Mit der Öffnung für Wettbewerb erhalten die Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, zukünftig zwischen verschiedenen Messstellenbetreibern, sondern auch zwischen Zählern mit unterschiedlichen Funktionen zu wählen. Sie sollen spätestens ab 2010 auch Zähler auswählen können, die ihnen zusätzliche und aktuelle Informationen über ihren jeweiligen Stromverbrauch geben.“

Hohes Einsparpotential durch Gesetzesnovelle
2008 veranschlagt die Bundesregierung für die Energie- und Klimapolitik rund 3,3 Milliarden Euro, und erhöht damit ihre Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2005 um 1,8 Milliarden Euro. Bis 2020 rechnet man mit Investitionskosten in Höhe von 31 Milliarden Euro. Ihnen stehen jedoch, einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zufolge, Energieeinsparungen von über 36 Milliarden Euro gegenüber.

Ob Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe oder PV-Anlage: Unsere Haustechnik-Spezialisten in den HAGEMEYER-Niederlassungen beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten Erneuerbarer Energien. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgehensweisen finden Sie unter www.bmu.de

   

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