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Energiepass Energieausweis ab 1. Juli 2008

Aktuell: Energieeinsparverordnung


Die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007 wird beim Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) wirklich begrüßt. Mit der Energieeinsparverordnung, die durch das Bundeskabinett am 27.06.07 verabschiedet wurde, ist der lange Einführungsweg der Energieausweise im Bestand zu Ende.
Somit müssen Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen ab dem 1. Juli 2008 potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dies betrifft lediglich Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden.

Mit der modifizierten Verordnung haben Verkäufer und Vermieter zumeist die Wahl, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen wollen. "Der Bedarfsausweis ist eindeutig der bessere", stellt Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH, fest. Der Bedarfsausweis stellt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf einer Immobilie fest und bietet allen Beteiligten eine höhere Sicherheit bei der Bewertung der Energieeffizienz eines Objektes. Dahingegen spiegelt der Verbrauchsausweis nur den sehr individuellen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner wider. Eine generelle Wahlfreiheit besteht bis zum 30. September 2008. Danach muss für Wohngebäude (älter als Baujahr 1977), die erstens nicht energetisch saniert sind und zweitens weniger als fünf Wohneinheiten haben, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Wichtig: Eine Energieberatung für jedes Gebäude ist empfehlenswert! Oftmals kann mit geringer Investition eine hohe Einsparung erzielt werden. Und übrigens: Alle neu ausgestellten Energieausweise sind zehn Jahr gültig.

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