DIN EN 62305-3 Beiblatt 5
Photovoltaik: Schutz gegen Blitze
Das kürzlich erschienene Beiblatt 5 zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) behandelt den Schutz von PV-Stromversorgungssystemen gegen schädliche Folgen von Blitzeinwirkungen und Überspannungen atmosphärischen Ursprungs.
Falls ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz errichtet werden soll, beschreibt das Beiblatt Anforderungen und Maßnahmen, um die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit der PV-Anlage zu erhalten.
Meist erhöht sich das Risiko eines Blitzeinschlages für die bauliche Anlage nicht, wenn ein PV-Stromversorgungssystem errichtet wird. Das Beiblatt betont, dass die Planung, Errichtung und Prüfung durch eine Blitzschutzfachkraft auszuführen sind. Die Anforderungen an eine solche Fachkraft sind in der Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) festgelegt.
Ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse III entspricht den normalen Anforderungen für eine PV-Anlage. In Einzelfällen, wie bei Kulturgütern oder Anforderungen an erhöhte Verfügbarkeit der Anlage, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen oder eine abweichende Blitzschutzklasse zu prüfen. Fordert der Gesetzgeber Blitzschutzmaßnahmen als Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes, dürfen diese durch die PV-Anlage nicht beeinträchtigt werden. Solarstromanlagen sind Dachaufbauten, die vorzugsweise mit getrennten Fangeinrichtungen gegen direkte Blitzeinschläge zu schützen sind. Deren Positionierung lässt sich über das Blitzkugel-, das Maschen- oder das Schutzwinkelverfahren ermitteln.
Für die Berechnung des Trennungsabstandes gibt das Beiblatt 5 praxisgerechte Hinweise. Kann der geforderte Abstand nicht eingehalten werden, sollten geeignete Verbindungen zwischen dem Blitzschutzsystem und der PV-Anlage hergestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich Teilblitzströme auf Versorgungsleitungen erst in der Erdungsanlage auskoppeln lassen.