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dena-Niedrigenergiehaus Buxheim. Nach der Sanierung braucht das Einfamilienhaus 91 Prozent weniger Energie. Neue Regeln seit 1. Oktober

EnEV 2009 in Kraft


Seit 1. Oktober 2009 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Damit werden die Anforderungen an den Energieverbrauch von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zur EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Gebäuden um rund 30 Prozent sinken.

Wer sein Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen möchte, hat folgende Regelungen zu beachten (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

  • Neubauten: Der gesamte Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
  • Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Die ist mit einer modernen Heizungsanlage zusätzlich zu erreichen.

Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:

  • Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
  • Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. "Diese energieeffizienten Maßnahmen rechnen sich oft bereits nach kurzer Zeit", so dena (Deutsche Energie-Agentur)-Bereichsleiter Thomas Kwapich. "Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen."

Fachbetriebe müssen künftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Eigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Quelle: dena.

 

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